Kostenloser BFSG-Check

BFSG Check: Ist deine Website rechtskonform?

Trag deine URL ein und erhalte in 24 Stunden einen Experten-Bericht — inklusive Checkliste, was noch zu tun ist.

  • Kostenlos · Keine Anmeldung
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  • DSGVO-konform · Bericht in 24h

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In 3 Schritten

So läuft dein BFSG Check ab

1. Domain eintragen

Du gibst deine Website-Adresse und E-Mail an. Mehr nicht. Kein Passwort, kein Zugang zu deiner Website nötig.

2. Experten prüfen

Unser Team prüft deine Seite manuell auf BFSG-Konformität nach WCAG 2.1 AA — kein automatisierter Scan-Report.

3. Bericht in 24h

Du erhältst einen detaillierten Bericht plus Checkliste der offenen Punkte — direkt per E-Mail, als PDF.

Handlungsbedarf

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG — und die Risiken sind real

Bußgelder bis 100.000 €

§ 36 BFSG ermöglicht Marktüberwachungsbehörden, bei nachgewiesenen Verstößen empfindliche Geldbußen zu verhängen.

Abmahn-Risiko (UWG)

Wettbewerber und Verbände können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß werten und kostenpflichtig abmahnen.

Behörden prüfen aktiv

Marktüberwachungsbehörden führen eigenständige Prüfungen durch — nicht nur auf Beschwerde. Das Risiko steigt monatlich.

Viele Websites sind noch nicht BFSG-konform. Der Druck wächst: Verbände sensibilisieren Verbraucher, Behörden richten Prüf-Stellen ein, erste Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.

Betroffenheit prüfen

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten (B2C) — und dabei bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Betroffen Nicht oder bedingt betroffen
Online-Shops (B2C) Reine B2B-Angebote
Banking & Finanzdienstleistungen Kleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. €)
E-Books & digitale Medien Reine Info-Websites ohne Transaktion
Personenbeförderung Öffentliche Stellen (BITV 2.0 statt BFSG)
Telekommunikationsdienste

Unsicher? Genau dafür gibt es den Check.

Jetzt prüfen lassen
POUR-Prinzipien nach WCAG 2.1

Das prüfen wir in deinem BFSG-Bericht

Wahrnehmbar

Kontraste, Alt-Texte, Bildunterschriften, Untertitel für Videos und Audiodeskriptionen.

Bedienbar

Tastaturnavigation, sichtbare Fokus-Indikatoren, Zeitlimits, Skip-Links und ausreichend große Touch-Targets.

Verständlich

Sprache, Lesbarkeit, konsistente Navigation, aussagekräftige Fehlermeldungen und Formular-Labels.

Robust

Screenreader-Kompatibilität, ARIA-Labels, valides HTML und Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Geprüft nach WCAG 2.1 Level AA — dem Standard, den das BFSG vorschreibt.

Vorschau eines BFSG-Konformitätsberichts Beispiel-Bericht mit Konformitäts-Status, priorisierten Befunden (kritisch, mittel, nice-to-have) und Checkliste mit Handlungsempfehlungen. BFSG-Check Konformitätsbericht · WCAG 2.1 AA Bericht #BFSG-2026-0428 geprüfte URL: musterhandwerk.de erstellt: 09.05.2026 KONFORMITÄTS-STATUS Teilweise konform 14 von 38 Kriterien nicht erfüllt Manuelle Prüfung nach WCAG 2.1 Level AA · Stand 09.05.2026 Erfüllungsgrad 63% GEFUNDENE PROBLEME — PRIORISIERT Kritisch Kontrastverhältnis unter 4.5:1 (Fließtext) 7 Stellen · WCAG 1.4.3 · betrifft Buttons im Header und Footer-Links Kritisch Formular-Felder ohne zugeordnete Labels Kontaktformular · WCAG 3.3.2 · Screenreader liest leere Eingabefelder vor Mittel Alt-Texte fehlen oder sind nicht aussagekräftig 12 Bilder · WCAG 1.1.1 · u. a. im Hero-Bereich und Referenzen-Section Nice-to-have Sprachattribut auf einzelnen Sub-Seiten fehlt 2 Seiten · WCAG 3.1.2 · Auswirkung gering, aber schnell behebbar CHECKLISTE — KONKRETE NÄCHSTE SCHRITTE Header-Buttons auf Kontrast 4.5:1 anheben (Primärfarbe anpassen) Kontaktformular: label-for an alle Eingabefelder ergänzen Alt-Texte für 12 Bilder schreiben (Liste auf Seite 4 des Berichts) Barrierefreiheitserklärung im Footer ergänzen (Vorlage anbei) Seite 1 von 6 · Vollständiger Bericht als PDF per E-Mail
Was du bekommst

Dein Bericht — konkret und umsetzbar

Kein generischer Scan-Export. Wir prüfen manuell und liefern dir ein Dokument, mit dem du sofort weiterarbeiten kannst.

  • Konformitäts-Status nach WCAG 2.1 AA
  • Konkrete Liste aller gefundenen Probleme
  • Priorisierung: kritisch / mittel / nice-to-have
  • Checkliste mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • Einordnung deines rechtlichen Handlungsbedarfs
Wer prüft deine Website?

Manuelle Prüfung statt Scan-Report

Ich bin Burak Terzi, seit 12 Jahren Webdesigner. Mein Team und ich prüfen jede Seite manuell — keine automatisierten Tool-Reports, die dir nur die Hälfte des Problems zeigen.

  • Manuelle Experten-Prüfung statt automatisierter Scan
  • 12 Jahre Erfahrung im Webdesign
  • DSGVO-konform, keine Datenweitergabe
Burak Terzi, Webdesigner und BFSG-Experte
Direkte Umsetzung

Du weißt schon, dass deine Seite nicht konform ist?

Wenn dir klar ist, dass du Handlungsbedarf hast und du direkt eine Lösung suchst — ich übernehme die komplette BFSG-konforme Überarbeitung deiner Website. Festpreis, klare Timeline.

Du willst tiefer einsteigen, bevor du den Check machst? Hier findest du die wichtigsten Hintergründe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch.

Das Gesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen Blick

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) — einer EU-Richtlinie, die digitale Barrierefreiheit europaweit verbindlich macht. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von Einschränkungen.

Der Stichtag war der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum gilt das Gesetz für alle relevanten Unternehmen — ohne pauschale Übergangsfristen für bestehende Angebote. Wer seitdem nicht konform ist, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (§ 13 BGB) anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz. Reine B2B-Anbieter sind ebenfalls ausgenommen.

Das Gesetz zielt auf digitale Teilhabe: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommt eine zunehmend ältere Bevölkerung, die von barrierefrei gestalteten Websites profitiert. Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht — sie ist auch Marktchance.

Vergleich

BFSG vs. BITV 2.0 — Was ist der Unterschied?

Merkmal BFSG BITV 2.0
Wer ist betroffen? Private Wirtschaft (B2C) Öffentliche Stellen
Seit wann? 28. Juni 2025 Bereits in Kraft
Gebärdensprache? Nicht verpflichtend Verpflichtend
Leichte Sprache? Nicht verpflichtend Verpflichtend
Technischer Standard WCAG 2.1 AA WCAG 2.1 AA

Kurz gesagt: Die BITV 2.0 gilt für Behörden und öffentliche Stellen — und ist strenger. Das BFSG richtet sich an private Unternehmen mit B2C-Angeboten und setzt denselben technischen Standard (WCAG 2.1 AA) an, verzichtet aber auf zusätzliche Anforderungen wie Gebärdensprache oder Leichte Sprache.

Wichtig zu wissen

Was das BFSG nicht regelt — und was trotzdem wichtig sein kann

Gebärdensprache (DGS)

Im BFSG ist Gebärdensprache freiwillig — in der BITV Pflicht für öffentliche Stellen. Für dich bedeutet das: Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Dennoch erreichst du mit DGS-Videos eine Zielgruppe, die schriftliche Sprache oft als Zweitsprache empfindet. Ein klarer Mehrwert, kein Muss.

Leichte Sprache

Auch Leichte Sprache ist im BFSG nicht verpflichtend. Sinnvoll ist sie trotzdem — für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, aber auch für alle anderen. Kurze Sätze, klare Struktur und einfache Worte helfen jedem.

KI-Tools für Barrierefreiheit

ChatGPT, Gemini und ähnliche Tools können helfen, Alt-Texte zu generieren oder Texte in Leichte Sprache zu übersetzen. Sie ersetzen aber keine manuelle Prüfung. KI-generierte Alt-Texte sind oft zu generisch und verfehlen den inhaltlichen Kontext — was wiederum zu WCAG-Verstößen führt.

Fördermittel und staatliche Unterstützung

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es vereinzelt Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen, unter die auch Barrierefreiheit fallen kann. Das BFSG selbst regelt das nicht — aber ein Blick auf go-digital oder regionale Förderprogramme lohnt sich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum BFSG Check

Ist der Check wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Du trägst deine Domain und E-Mail ein — wir prüfen manuell und schicken dir den Bericht ohne Kosten und ohne Hintergedanken. Kein Abo, keine versteckten Gebühren.

Wie schnell bekomme ich den Bericht?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang deiner Anfrage. Bei sehr großen Websites oder komplexen Webanwendungen kann es bis zu 48 Stunden dauern — du wirst vorab per E-Mail informiert.

Was kostet die anschließende Umsetzung?

Das hängt vom Umfang der nötigen Anpassungen ab. Nach Erhalt des Berichts kannst du ein unverbindliches Angebot für die BFSG-konforme Überarbeitung anfragen. Festpreis und klare Timeline sind Standard — keine bösen Überraschungen.

Was, wenn meine Website mehrere Domains hat?

Trag für jede Domain eine separate Anfrage ein. Jede wird einzeln geprüft und bekommt ihren eigenen Bericht. Wenn du mehrere Domains gleichzeitig prüfen lassen willst, schreib uns kurz an — wir finden eine Lösung.

Ist die Prüfung rechtsverbindlich?

Nein. Unser Bericht ist eine fachkundige Experteneinschätzung — er ersetzt keine Rechtsberatung. Er zeigt dir genau, wo Handlungsbedarf besteht. Für rechtliche Verbindlichkeit wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

Was, wenn ich Kleinstunternehmer bin?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind vom BFSG ausgenommen. Wenn du unsicher bist, ob du darunter fällst, lohnt sich trotzdem ein Check — zur eigenen Sicherheit und als Qualitätsmerkmal.

Welche Daten speichert ihr von mir?

Wir speichern deine E-Mail-Adresse und die geprüfte Domain — ausschließlich um dir den Bericht zu schicken. Keine Datenweitergabe an Dritte. Alle Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wie unterscheidet sich euer Check von Tools wie WAVE oder Lighthouse?

Automatisierte Tools wie WAVE oder Lighthouse erkennen nur etwa 30–40 % der WCAG-Anforderungen. Sie sehen kein fehlendes Fokus-Management, keine logisch falsche Lesereihenfolge und keine sinnlosen Alt-Texte. Wir prüfen manuell und finden auch das, was kein Tool findet.

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?

Ja. Das BFSG gilt unabhängig davon, wann deine Website erstellt wurde. Der Stichtag 28. Juni 2025 betrifft alle bestehenden und neuen Angebote. Es gibt keine „Bestandsschutz"-Regelung für ältere Websites.

Wo platziere ich die Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website?

Die Barrierefreiheitserklärung (auch „Accessibility Statement") muss gut auffindbar sein — typischerweise im Footer, neben Impressum und Datenschutz. Sie dokumentiert, welche WCAG-Kriterien erfüllt sind, wo noch Lücken bestehen und wie Nutzer Probleme melden können.

Wer überprüft die Einhaltung des BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer sind zuständig. Sie können auf Beschwerde hin aktiv werden — oder auch anlasslos Prüfungen durchführen. Zusätzlich haben Wettbewerber und Verbraucherverbände Abmahnrechte nach dem UWG.

Brauche ich einen externen Bevollmächtigten für Barrierefreiheit?

Bei bestimmten Produktkategorien und ab einer bestimmten Unternehmensgröße sieht das BFSG vor, dass ein Bevollmächtigter benannt werden muss. Ob das für dich zutrifft, klärt ein spezialisierter Anwalt. Im Zweifel: erst den Check machen, dann weiterplanen.

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